Unsere Eltern
Die Klassenpflegschaft
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.
Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres (am Elternabend) eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die gewählten Klassenvertreter (der Vorsitz und die Vertretung) nehmen an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse (z.B. Leistungsüberprüfung, AG's, Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, Anregung zur Einführung von Lehrmittel, Erziehungsschwierigkeiten…).